Beiträge von Meikel

-- Termine und mehr --

Stammtische: KawasakiS NRW evtl. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour) (Details folgen)

Treffen: (27.) 28.-30.6.24: NEUHOF | 25.- 28.7.24: Bad Aibling | ALLE 2024


    N´Abend
    Ich war ja lange nicht mehr hier gewesen, aber was lange wärt, wird auch gut


    -> Meine Guste mit WiWo´S auf Flickr < -



    Vor zwei Wochen war nun auch endlich der "theoretische Teil" dran gewesen ;)
    Die Abnahme und Eintragung durch den Baurat !
    Das hatte sich alles etwas verzögert durch Urlaub, Terminkollisionen und was weiß der Teufel :wacko1:
    Aber was lange währt, wird dann auch gut.
    Mit gleichzeitiger HU und Änderungen der Eintragung des Lenkers,
    sowie ein paar Streichungen von nicht mehr notwendigen Eintragungen,
    ging das ganze glatt über die Bühne ;streicheln;


    Fahrzeugschein ohne 1 (Mittel).webp


    Fahrzeugschein ohne 2 (Mittel).webp



    So sieht jetzt mein Fahrzeugschein aus :D
    Und ein schönes gelbes Bildchen ist auch auf dem Nummernschild drauf


    Ich möchte mich bei euch für eure Unterstützung bedanken.

    N'Abend
    Also ich habe mittlerweile einige Dokumente zusammen, teilweise auch explizit für die G .
    Das Eintragen ist nach §21 möglich.
    Der Einbau der Räder hat das erlöschen der Fahrzeug-ABE zur Folge.
    Bei der Abnahme ist eine Hochgeschwindigkeitsprobefahrt notwendig.
    In den neuen Bundesländern obliegt das der DEKRA,
    die machen solche Fahren nur noch auf dem Lausitz Ring.
    Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu dem Fahrzeugwert.
    (Irgendwie muss der Bau der Rennstrecke ja refinanziert werden)
    Ich habe einen guten Freund, der sich beruflich mit sowas beschäftigt.
    Der baut vorwiegend BMW 2Ventiler um und auch Gespanne.
    Er legt seinem AaSoP (Baurat) die Unterlagen vor, wenn er das als ausreichend erachtet, dann ist alles gut .
    Die alte Technischen Prüfberichte und Festigkeitsuntsuchen sind dann nur als Hilfsmittel anzusehen.
    Nach Paragraph 19.2 sind nur Teilegutachten und ABE's ab 2000 gültig. Damit mit sollten eigentlich alle Teile eingetragen werden,
    aber der AaSoP kann z.B. ungültige Prüfberichte nutzen, mit seinem Sachverstand zusammen.
    So werden z.B. auch Teile ohne Gutachten eingetragen, Felgen mit Festigkeitsgutachten usw.
    Das ist aber eigentlich nicht mehr gewollt. Da bei nem 19.2 Fall die BE erloschen ist, schreibt z.B. TÜV Nord und die Dekra im Gutachten: Gutachten gemäß §21 nach Fz.-Änderung (§19.2). Damit können dann die Zulassungsbescheinigungen bei LBV geändert werden.


    So ungefähr ist der grobe Ablauf für solch eine Nummer. Das ist schon recht kompliziert.
    Wie schon geschrieben ist sowas als Privatperson nur schlecht zu realisieren.
    Eine fähige Werkstatt und einen willigen AaSoP sind dazu notwendig.


    P.S.: Turbomaxx ist kein offizieller Kawasaki Händler mehr, er beschäftigt sich aber weiterhin mit Kawas.
    Dem könnte ich auch sowas zutrauen ...

    N'Abend Harry


    Abnahmen nach 19.3 obliegen dem TÜV und in den neuen Bundesländern der DEKRA ,
    damit ist der Handlungsspielraum recht eingeschränkt.
    In Hamburg brauchst mit sowas als Privatperson nicht antreten.

    Es gibt eine Unterschied zwischen einen Sachverständigen für Fahrzeugschäden und Bewertungen (Ich) einem Prüfingenieur.
    Dann gibt es Püfingenieure und aaSoP (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr)
    Das ist umgangssprachlich der Baurat.
    Nur der hat die notwendigen Befugnisse, dass sind Halbgötter. (und so führen sie die sich auf oft auf)

    N´Abend Jochen
    DAS wird leider nicht passieren :beah:
    Ich hab die seit 94´ und mittlerweile perfekt für mich angepasst.
    Die Änderungen sind recht umfangreich,
    mit den WiWo Rädern ist dann auch nicht mehr viel möglich.

    Die WiWo Räder für meine Mopete hab ich schon.
    (War ein Glückstreffer, hab schon ewig darauf gelauert)

    Ein technischten Prüfbericht und die Betriebsfestigkeitsuntersuchung
    vom TÜV Rheinland dafür auch, nur reichen diese offensichtlich nicht für eine Eintragung.


    Für die wunderschöne Zphyr 750/1100 wurden ja auch von WiWo gefertigt.
    In Teilegutachten und ABE´s sind oft alle Fahrzeuge aufgeführt, für diese Dokumente gelten.
    Nun ist meine Hoffnung das mir hier jemand helfen kann ....


    @ Roadfux : Danke für den Tipp, da werde ich morgen mal anrufen.

    N´Abend
    Ich habe mich mal hier angemeldet, weil ich eine Anfrage in Bezug auf WiWo Speichenräder habe.
    Ich fahre nämlich seit 94´eine


    GSX 1100 G (GV47A)


    auch Guste oder Eisenschwein genannt


    Das Meikel leitet sich von Michael ab, daß ist ja oft leider ein Sammelbegriff .
    Ich bin über 50, glücklich verheiratet und verdiene meine Brötchen als
    Sachverständiger für Schäden und Bewertungen an Kraftfahrzeugen.


    Nun treibe ich mein Unwesen südöstlich von Hamburg und fahre halt gerne meine Guste.
    Dazu kommt das ich mich auch intensiv mit der Wartung und Instandhaltung der Guste beschäftige.

    Ich bin in der Lage jede Reparatur an einer G sach- und fachgerecht auszuführen.
    Daher bin ich auch der Technik Moderator im G-Forum, auch G-Hilfe genannt.

    Ich bin praktisch der G-Experte, eine Guste kenne ich in-und auswendig.
    Das ist ein reines Hobby von mir und ist ein Ausgleich zu meiner Schreibtischarbeit.

    Hier mal ein Foto von meiner Guste:
    32038163037_b4ef5165bf_z.webp


    Eine G sieht im original Zustand ungefähr so aus:
    30543806828_9fea9a72f8_z.webp

    Vor kurzem habe einen WiWo Speichenradsatz erstehen können, der soll auch noch montiert werden.

    Ich hatte heute ein Telefonat mit einem Prüfingenieur vom TÜV Rheinland.
    Die haben den Technischen Bericht und die Betriebsfestigkeitsuntersuchung angefertigt.
    Ich wollte hierfür eine beglaubigte Kopie haben. Davon besitze ich nur PDF´s
    Nun teilte mir der Herr mit das diese Unterlagen für ein Eintragung nicht ausreichend sind.
    Seit 2000 sind nur Teilegutachten oder ABE´s zulässig, diese werden nur für 10 Jahre archiviert.


    Ich kann das noch nicht so ganz nachvollziehen,
    aber mich beschleicht das miese Gefühl das ich die Räder nicht eingetragen bekommen werde.


    Falls hier das einer ließt und ein Teilegutachten und/oder eine ABE für die WiWO Räder hat,
    so möchte er mich bitte doch kontaktieren.
    Oder falls jemand WiWo Räder nach 2000 auf einen anderen Weg hat eintragen lassen,
    wäre ich für diese Informationen äußerts dankbar.