Ich vermute mal, dass man die auch nicht verbiegen darf. Aber ob das nun Dokumentenfälschung (ist ja nen Dokument) oder sonstwas ist, sollen die Gerichte klären.
Ich fahr seit nem Jahr so rum, war in diversen Polizeikontrollen (übrigens auch mit leerem Auspuff, schwarzem Visir bei Nacht, richtig abgefahrenen Reifen, ...) und die haben nie was gesagt.
Dass die Dinger brechen liegt nicht daran, hatte auch vor der Biegeaktion schon 2 durchgebrochene Bleche.
MfG