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  • Meines Wissens illegal.
    Das dürfen nur Fahrräder und irgendwelche kleinen Krads... Also 50er Roller oder noch kleinere... Welche genau weiß ich leider nicht.

    Achja: ein netter Mensch hat mich neulich mittels einer Anzeige darauf aufmerksam gemacht, dass auch innerorts überholen auf der rechten Spur verboten ist. Normalweise hat man innerorts ja die freie Fahrstreifenwahl. Aber wenn man zuerst auf der linken Spur fährt, dann auf der rechten überholt und dann wieder auf die linke einschert, dann ist das nen verbotener Überholvorgang (§5, Abs. 1 StVO) und kostet ne Verwarnung mit 40€ (?) Bußgeld.

    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

    Einmal editiert, zuletzt von muskelkater (28. November 2006 um 13:52)

  • aha... danke... wusste ich auch nicht... dabei mach ich das verdammt gerne auf den vielen zweispurigen strassen von frankfurt :(

    Hier mal ein link, den ich mir vorhin gesucht hab: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
    Auszug:

    §5 Überholen

    (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

    Ist das einzige was mit 2-Radfahrern hinsichtlich Ampeln steht :(

  • Kann nur von der österreichischen Rechtslage berichten:

    1. Das "Vorbeischlängeln" an der stehenden Kolonne ist für Einspurige erlaubt, sofern genug Sicherheitsabstand vorhanden ist. Wieviel, ist nicht festgelegt. Ob Fahrrad oder Goldwing ist egal, da gibts rechtlich keinen Unterschied (praktisch schon... ;D )

    2. Im Ortsgebiet gilt die "freie Fahrstreifenwahl". Wenn mind. 2 Fahrstreifen in die gleiche Richtung vorhanden sind und diese durch Bodenmarkierungen getrennt sind und ich mit einem Kraftfahrzeug (also keine Fahrräder oder Harleys ;) ) unterwegs bin, kann ich fahren, wo ich will. Egal, ob Kolonnenverkehr herrscht oder ob ich mutterseelenallein unterwegs bin. Ich kann mich auch nach Lust und Laune an Fahrzeugen aller Art mal links, mal rechts vorbeibewegen. Das ist KEIN Überholvorgang! Egal, wie die vorangegangene Choreografie meiner Linie aussieht...

  • @MK

    Stvo §7Abs.3 mal durchlesen und gegen den Strafzettel/Anzeige angehen wenn dieser nur wegen rechts überholen ausgestellt wurde.
    ([glow=red,2,300]Die Fahrspur ist innerorts frei wählbar[/glow]...)
    Ich habe mich nochmal zu meiner Info gerade bei der Rennleitung erkundigt und das gleiche erfahren.
    Kein Strafzettel bei rechts überholen innerorts bei zwei Spuren für eine Richtung und nicht über 3,5to.
    Ich denke da war eine Gefärdung mit im Spiel.
    Sage mir mal die Nummer die auf auf dem Strafzettel steht und das Vergehen beschreibt, dann sage ich Dir für was Du bezahlen mußt.

    Harry ;D

  • Zitat

    §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


    Hm. Klingt ja interessant. Hab leider schon auf den Brief geantwortet...
    Wens interessiert:

    Zitat

    §5 Überholen
    (1) Es ist links zu überholen.


    Was hab ich da bloß falsch gemacht?

    Harry: was für eine Nummer brauchste denn? Das Aktenzeichen? Oder die restlichen Paragraphen?
    Hab den Brief leider erst am We vor meiner Nase, weil ich momentan bei meiner Freundin in Bayern bin. :)

    MfG

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  • Das Vergehen wird mit einer Nummer beschrieben.
    Diese Nummer brauche ich.
    §5 tritt innerorts bei zwei streifen für eine Richtung nicht in Kraft wenn nicht ausdrücklich auf ein Überholverbot hingewiesen wird.
    Höchstens Du hast das Schild übersehen?!

    Harry ;D

  • Die Nummer ist mir garnicht aufgefallen, werd aber am We mal nachschauen!
    Hehe, das ist direkt vor meiner Haustür gewesen, keinen Km entfernt! Da wohn ich seit fast 21 Jahren und da stand noch nie so nen Schild!
    MfG

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  • Zitat


    Kann nur von der österreichischen Rechtslage berichten:

    1. Das "Vorbeischlängeln" an der stehenden Kolonne ist für Einspurige erlaubt, sofern genug Sicherheitsabstand vorhanden ist. Wieviel, ist nicht festgelegt. Ob Fahrrad oder Goldwing ist egal, da gibts rechtlich keinen Unterschied (praktisch schon... ;D )

    stimmt nicht ganz. bloß im gesetz ist das nicht festgelegt, aber der oberste gerichtshof hat entschieden, dass für die zulässigkeit des vorbeischlängelns mit einem fahrrad mindestens 1,40 meter platz sein müssen. es ist davon auszugehen, dass bei einem motorrad mehr gefordert wird.

    so entscheiden halt die älteren damen und herren am obersten, in der praxis schauts anders aus ;)

    juristenklugscheissergruß,

    wolfgang

  • Ist das bei uns schon einmal exekutiert worden?
    Das kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.
    Seit Jahr und Tag mache ich das, und kein Kieberer hat mich je belangt. Mittlerweile machen die Bürgerkäfige sogar Platz, was vor 10-15 Jahren nicht der Fall war. Damals gab es noch grosze Eifersüchteleien.

    Grusz aus der Puszta
    Markus

  • es war gegenstand einer entscheidung des obersten gerichtshofes. von wann die entscheidung war, weiss ich nicht mehr, werde bei gelegenheit die aktenzahl nachsehen.

    entscheidend ist daran, dass der oberste gerichtshof darüber abgesprochen hat, d.h. es ging um die (mit)verschuldensfrage bei zivilrechtlichen ansprüche (schadenersatz) - aber nicht um eine verwaltungsstrafe, weil dass wäre der verwaltungsgerichtshof in letzter instanz zuständig gewesen.

    d.h. bei einem verkehrsunfall bist du (mit)schuld, wenn du bei zu wenig abstand vorbeigeschlängelt hast. deshalb muss das aber noch nicht verwaltungsrechtlich strafbar sein, oder bei strafbarkeit auch tatsächlich bestraft werden. der verwaltungsgerichtshof hat sich damit bis dato - soweit ich weiss - noch nicht auseinandergesetzt. das liegt aber auch daran, dass man bei verwaltungsstrafen unter 726 euro wegen der überlastung des höchstgerichts meistens gar nicht bis zum verwaltungsgerichtshof kommt, d.h. aus dem fehlen von verwaltungsgerichtlichen entscheidungen lässt sich nicht zwingend ableiten, dass das nicht gestraft wird. zum befahren der busspur gibts auch kaum eine entscheidung, ich weiss aber aus eigener erfahrung, dass das bei jeder gelegenheit bestraft wird...

  • Zitat

    zum befahren der busspur gibts auch kaum eine entscheidung, ich weiss aber aus eigener erfahrung, dass das bei jeder gelegenheit bestraft wird...

    Ja, das weiß ich auch aus eigener Erfahrung. War damals meine allererste Verkehrsstrafe. Mit dem Moped auf dem Weg zur Schule. ;) ;D

  • Zitat

    Ja, das weiß ich auch aus eigener Erfahrung. War damals meine allererste Verkehrsstrafe. Mit dem Moped auf dem Weg zur Schule. ;) ;D

    Hallo,

    dann scheint es wirklich auf den polizisten anzukommen. Ich habe auf dem Weg zur Arbeit neulich auch eine ganze Reihe Fahrzeuge auf der Busspur überholt (und das nicht langsam ;) ), als ich an einer Ampel anhalten musste, entdeckte ich die rennleitung neben mir :o

    Dachte, dass es jetzt Ärger geben würde, aber die beiden haben nur freundlich rübergelächelt...

    Bussgeld ist IMO 15€ ohne Behinderung, 25€ mit Behinderung.


    MfG,
    rezk

  • Zitat


    Das Vergehen wird mit einer Nummer beschrieben.
    Diese Nummer brauche ich.


    Hab grad nochmal draufgeguckt. Die einzige Nummer, die da drauf ist, ist das Aktenzeichen. Weil ich nicht weiß, was man mit dem Aktenzeichen anrichten kann, wenn man mich nicht mag, schick ich dir das mal per PM! :)
    MfG

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    Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde!

  • Hi,
    also meine erste Tour dies Jahr (2-3 Tage nach Silvester oder so)
    ging nach Flensburg... 8)
    Punkte abhohlen :-\
    Die nette Dame sagt ich hab nichmal 1en einzign Punkt ;D

    Nu is Anarchie angesagt erstmal ;D ;D ;D ;D

    Naja etwas Vorsicht tut sicher not ,hab gehört beim Kradfahren kann man glatt draufgehn wenn mans übertreibt :-[
    oder womöglich das Mopped beschädigen :(
    Grüße Stephan

  • Das "Vorbei- bzw Zwischendurchschlängeln" stellt rechtlich klar ein Rechts überholen dar, was auch innerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt ist und mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird.

    ABER: mir wurde mal gesagt, dass es durchaus verständlich ist, wenn ich mich nicht aus reiner Solidarität mit anstelle, sondern vorbei fahre. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass der Verkehr auch tatsächlich steht und nicht mehr rollt. Das ganz einfach darum, weil viele nicht in den Rückspiegel schauen, ob da was kommt und sich zu planlosen Spurwechseln hinreissen lassen, was im Falle des Zusammentreffens mit einem Moped zu größeren AUA-Erlebnissen führen kann.

    UND: Nein, es gibt keine Ausnahme für Roller, Mofas oder ähnliches. Die StVO gilt in diesem Fall für alle Verkehrsteilnehmer.

    Und wie der Name Busspur schon sagt, ist die eben für Busse da. Die meisten nur für Busse im Linienverkehr (Blaues Schild mit einem weissen Bus).

    Praktisch bleibt es allemal. ;D

  • Zitat

    Das "Vorbei- bzw Zwischendurchschlängeln" stellt rechtlich klar ein Rechts überholen dar

    Nur wenn sich die Kolonne bewegt. Sonst ist es vorbeifahren.

  • Zitat


    Das "Vorbei- bzw Zwischendurchschlängeln" stellt rechtlich klar ein Rechts überholen dar, was auch innerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt ist und mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird.

    Das stimmt so nicht ganz.

    Zitat

    §7 StVO (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Der Abs. 2 bezieht sich zwar nicht eindeutig darauf, gilt aber auch.
    Weiter:

    Zitat

    StVO §5 (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

    Da wirds dann langsam kritisch mit der Legalität fürs Durchschlängeln, denn der nötige Seitenabstand ist nicht gegeben und sich so bald wie möglich wieder rechts einordnen ist auch nicht ohne Probleme möglich.

    Das Rechtsüberholen ist auch innerorts (wo rechts schneller als links gefahren werden darf) verboten, aber dadurch definiert, dass man nur dann rechts überholt, wenn man auf der linken Spur fährt, auf die rechte wechselt um ein oder mehrere Fahrzeuge zu überholen und anschließend wieder auf die linke Spur wechselt.
    Leider finde ich den dazu passenden Paragraphen nicht. Ich dachte, das steht in §5 oder §7. Tuts aber leider nicht.

    Zitat


    UND: Nein, es gibt keine Ausnahme für Roller, Mofas oder ähnliches. Die StVO gilt in diesem Fall für alle Verkehrsteilnehmer.

    Das ist falsch.

    Zitat

    StV §5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    So seh ich das jedenfalls. Bin ja auch nur ein Laie.

    StVO §5
    StVO §7

    MfG

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    Einmal editiert, zuletzt von muskelkater (7. August 2007 um 18:00)

  • Soweit alles korrekt. Nur leider zählt für denjenigen, der Dir dann eine verbrät, wenn Du zwischendurch bist auch die aktuelle Rechtsprechung. Diese wiederum sieht auch das Zwischendurchfahren auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in einer Richtung als Rechts überholen.

    Ein Fahrrad oder eines mit Hilfsmotor hatte ich nicht bedacht. Da wo ich herkomm ist aber eh jeder, der mit dem Fahrrad auf der Straße fährt lebensmüde! Sowas sieht man hier selten.

    Aber wie ich sagte...solange man das mit einer gewissen Vorsicht macht, sagt da auch im Regelfall keiner was. Wenn doch...Pech gehabt. Im Notfall halt warten, bevor man am grün-weissen Auto hängt.

  • Zitat


    Soweit alles korrekt. Nur leider zählt für denjenigen, der Dir dann eine verbrät, wenn Du zwischendurch bist auch die aktuelle Rechtsprechung. Diese wiederum sieht auch das Zwischendurchfahren auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in einer Richtung als Rechts überholen.

    Versteh nicht, was du meinst...?

    MfG

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