Nach einiger Recherche und Querlesen ist es rechtlich ja nun wohl so: Da die Zephyr 550 keine EU-Typgenehmigung hat, ist bei einer Abweichung von den Reifenpaarungen, die in den Papieren genannt werden ( und die ja nicht mehr hergestellt werden und es daher nicht mehr gibt) eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich. Unbedenklichkeitserklärungen der Hersteller reichen nicht mehr aus (einige Hersteller haben Ihre Dokumente dahingehend auch schon angepasst - außer Bridgestone - siehe oben).
-> Also dürfen faktisch auf der Zephyr 550 keine Reifen ohne Einzelabnahme vom TÜV mehr aufgezogen werden. Dies gilt für Reifen ab DOT 2020. WAS FÜR EIN WAHNSINN, DEN DER GESETZGEBER HIER VERZAPFT HAT - ZUM NACHTEIL ALLER OLDTIMER- UND KLASSIKERFAHRER!!! Bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung kann man übrigens alle Reifen der erlaubten Dimensionen aufziehen (Hersteller ud Modell sind hier egal) - ohne Worte!