Meine 7 1/2 ist zuletzt mit neuen BT46 durch den TÜV, da gab es keine Nachfragen.
Der Beipackzettel von Bridgestone genügte. Kein Neueintrag o.ä. notwendig. So muss es sein.
Die Fabrikatbindung ist bei den alten Karren doch überflüssig.
EDIT: Habe mal einen Blick in den Schrein geworfen, da steht bei mir KEIN Fabrikat drin, sondern nur: V+H muss dergleichen Hersteller sein. ABER: Es ist von einer „Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis“ die Rede -was heisst das -GENAU?
Aber: Bridgestone hat eine Freigabe, danach in eine Berichtigung der Zulassungspapiere ausdrücklich nicht notwendig; s. Anhang