Verkehrsunfall: ich auf Linksabbiegespur mit eigener Ampel. Große städtische Kreuzung mit aus verschiedenen Richtungen kreuzenden und abbiegenden in den Asphalt eingelassenen Schienen. Fußgänger haben alle rot, ich bekomme grün, beschleunige und nach 40 Metern läuft ein Fußgänger mit seinem Handy auf die Straße. Ich leite in Schräglage und auf den letzten Schienen eine Notbremsung ein. Fußgänger bleibt stehen, also bremse ich weiter .... Mopped bockt sich auf und ich mache einen Highsider.
Den Fußgänger hat es dadurch verschont, alle bei rot vorschriftsmäßig wartenden Passanten auch- ausweichen wäre nicht möglich gewesen. Selbst der Polizist später vor Ort sagte, dass in diese Kreuzung niemand bei rot einführe, was er auch gerne vor Gericht aussage, wenn es dazu kommen sollte.
Die Aufklärung lag nicht im öffentlichen Interesse, so der Beschluss. Habe also geklagt. Bei der Anhörung log der stammelnde und knallrot angelaufene Beschuldigte, der mit Frau und jungem Kind zugegen war, dass sich die Balken bogen und man sich schon fremdschämen musste und selbst dessen Frau zu schwitzen begann. Aufgrund mangelnder Beweisfähigkeit wurde entschieden, dass es nicht geklärt werden könne und die Klage abgewiesen. Ein Fahrfehler meinerseits sei auch nicht auszuschließen.
Danke für gar nichts. Maschine angeknackst, Knie kaputt und Pech gehabt.
Wenn das Wetter umschlagen wird, merke ich das seither im Knie, wobei es inzwischen nur noch bei massiven Wechseln ist, sonst tut es teilweise einfach nur auf so eine bestimmte dumpfe Art weh.
Das sieht man mal wieder, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen Recht haben und Recht bei Gericht zu bekommen.