Hi,
ein Teil Deiner Fragen kriegst Du hier beantwortet:
http://www.igzephyr.de/forum/yabbse/index.php?topic=5977.0
Zum anderen habe ich bei meinem Umbau von Guss auf Speiche mit dem TÜV vorher gesprochen. Er hat sich die ABE der ZR 750 c angeschaut und dann kam die Erleichterung. Bei den Speichenradmodellen handelte es sich nur um eine Erweiterung der bestehenden ABE. Die Anforderungen darin habe ich erfüllt und somit ist keine Eintragung meiner Speichenräder in einer ZR 750 C notwendig.
Ich denke, dass bei der ZR 1100 A und ZR 100B genauso ist.
Doch vorher Fragen erspart Probleme ;D