Beiträge von Bernd-Hamburg

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KawasakiS NRW Oktober Meerbusch Stammtische: Süd-West 07.09. Löcherberg

Ausfahrten 2025:

Treffen 2025: Sammlung 2025

Treffen 2026: 25. - 28.6.: Neuhof | 24. - 26.7.: Aibling

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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

    Stimmt, Daniel.
    Die haben keinen Bock auf den "kleinteiligen Mist" mehr.
    Anstatt Auflagen und Vorschriften wie in anderen Ländern dieser Welt entfallen zu lassen, wird noch aufgerüstet und weiter standardisiert.
    Individualität ist gefühlt anders.

    Aber, let's cope with it. There's no other chance.

    Irgendwann kommt der Terminator und die KI und dann geht's rund ! 8o

    Noch weiter recherchiert, die Autofelgenhersteller sind hier am Puls der Zeit.

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    Ab 20. Juni 2025 können nur noch vom KBA erteilte Teiletypgenehmigungen (TTG) erstellt werden.

    Die ABE erlischt nur, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt sie widerruft oder durch Veränderungen am Fahrzeug keine Konformität mehr mit den Vorgaben besteht.

    Die TTG ist der ABE gleichgestellt.

    Die ABE oder ein Nachweis in Form einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss immer mitgeführt werden.

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    Die ABE bekommt also einen anderen Namen und wird 6-stellig.

    Wer Dinge mit Teilegutachten (Beispiel Verkleidung, Reifen) noch nicht eintragen lassen hat, sollte das bald tun.

    Der wesentliche Unterschied: Hersteller werden nun gezwungen, für Teile aus dem Zubehör zwingend Unterlagen auf Level einer ABE bereitzustellen. Für den Verbraucher wird es damit deutlich leichter, denn das bisherige TÜV Gutachten berechtigt nicht zur Benutzung der Teile, sondern ist nur die Basis für die Abnahme beim Gutachter.

    Klaus ! Deine Frau hat alles richtig gemacht. Die Zulassungsbehörde macht nichts eigenständig, sondern alles nur per Gutachten.
    Deinem Hausfrieden steht somit nichts entgegen....

    Dein Dekra Mann/Frau Gutachter ist nicht auf der Höhe der Zeit.

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    Schau die das an, interessant ist es ab 34:30. Die Hauptaussage kommt bei 40:00 !!

    Noch ein Hinweis:
    Stehen nur die Dimensionen im Schein und keine Marke, kein Modell sind somit logischerweise alle am Markt verfügbaren ECE-Regelung 75 Reifen in diesen Dimensionen fahrbar.

    Moin,

    Daniel (750R) hat es schon angemerkt, wieder befinden wir uns in einer Neugestaltung und einer Übergangsfrist der genehmigungspflichtigen Änderungen.
    Auf die Schnelle zusammengesuchte Fakten, die Quelle ist das Kraftfahrtbundesamt KBA Flensburg:

    1. Es betrifft alle Teile, die nachgerüstet werden können und genehmigungspflichtig sind, nicht nur Reifen oder Auspuffanlagen, auch Blinker, Hebel, etc.
    2. Bis zum 19.06.2028 gelten noch ABEs und Teilegutachten. Spätestens danach gilt nur noch die Teiletypgenehmigung => KBA Info
    3. Teilegutachten können durch Hersteller nur noch bis zum 19.06.2025 bei zertifizierten Prüfinstituten erstellt oder erweitert werden. Danach ist Schluss !
    4.1. Teilegutachten entfallen und werden nun mit der Teiletypgenehmigung ersetzt. Automatisch passiert das aber nicht, es wird nichts transformiert.
    Der Unterschied: Das KBA prüft und genehmigt nun die Teile, nicht mehr ein privatwirtschaftliches Prüfinstitut. Money makes the world go round. Wie immer.
    4.2. ABEs (5-stellige Nummer) können auf Antrag in die Teiletypgenehmigung (6-stellige Nummer) umgeschlüsselt werden. Hier ist der Hersteller in der Verantwortung und Pflicht.

    Was muss man als Fahrer tun?

    Entspannen.
    Wenn man sich in der nächsten Zeit Zubehörteile zulegt, sollte man den Hersteller schon bald auch nach der Teiletypgenehmigung (TTG) fragen.
    Die Beantragung und das Prozedere ist für den Hersteller identisch und die Umschlüsselung ein Bagatellbetrag.

    Du kannst machen, was du möchtest. Niemand wird dich daran hindern oder dich davon abhalten.

    Aber: Der BT23 ist ein mehr als 15 Jahre altes Reifenmodell (von 2010), das sehr wahrscheinlich nicht mehr lange im Programm sein wird. Preisverfall, neue Technologien, weniger Margen und schwupp, ist das Ding aus dem Sortiment.

    Es geht bei der Austragung der Reifenbindung darum, nicht bei jedem neuen Reifenmodell wieder und wieder 50/100/150€ auf den Tisch zu legen und den Bittsteller zu machen.

    Ich und auch ein paar andere haben das erfolgreich umgesetzt und dürfen nun alles - ohne weitere Abnahme und Gebühren - fahren, solange die Dimensionen, Traglast und Speed-Index passen.

    Ich finde das sehr komfortabel, rechtskonform und entspricht der Regelung für EU homologisierte Motorräder.

    Tja, das war der falsche Weg, den es zu vermeiden galt.

    Der neue Reifen ist nun eingetragen, die alte Reifenbindung nicht. Der Zettel von Kawasaki hilft die bei einer Polizeikontrolle nichts, es ist nur für den Gutachter relevant, um die Reifenbindung auszutragen. Die Polizei bewertet das nicht, sie nicht keine Sachverständigen, sondern urteilen nur nach den Papieren der Zulassungsstelle.

    Jedes neue Reifenmodell muss also wieder eingetragen werden.
    Damit hast du nichts gewonnen.

    Ich würde zu dieser Dekra Station nicht mehr fahren.

    Das soll es doch auch.

    In den Vergasern sind Nadelventile, die schließen, wenn die Kammern voll sind. Wenn sie das nicht tun, sollten die Vergaser revidiert werden.

    Warum fehlen denn Schläuche am Benzinhahn? Ist der Benzinhahn original?

    Ohne Pri-Stellung hat es das Moped manchmal schwer, nach dem Winter zu starten, da die Vergaser komplett leer sind. Ein Versuch mit einem kleinen Stoß Bremsenreiniger in den Ansaugstutzen kann Starthilfe leisten.

    Für eine 750er ist eine YTX-12BS eigentlich immer verfügbar. Ruf am besten dort an, ob sie vorrätig ist. Ist ein gängiges Modell.

    Spritleitungen kannst du auch kaufen, aber mach es erst, wenn die Batterie wieder zündet. Nicht,dass du dir Fehler ins System einbaust.

    Vor dem Starten den Benzinhahn auf Pri stellen!

    Richtig. So hört es sich an.

    Das Relais schaltet Plus zum Anlasser durch und durch die schwache Batterie bricht die Spannung zusammen. Das Relais fällt dadurch ab, das passiert relativ schnell und schon schnattert es in bekannter Weise.

    Überbrücke mal (vorsichtig mit den Anschlüssen) mit einer anderen vollen Batterie - Autobatterie geht auch - und sieh was passiert.

    Ein klassisches Problem nach der Winterpause.

    Steht doch da:

    Maximale Dateigröße: 3 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, webp, zip

    Die Dateiendungen sind nur BILDER, keine Videos.

    Alternativ kannst du es beispielsweise bei Youtube hochladen und hier den Link einstellen.