aber wegen Rückwirkender Gesetzgebung oder Reglementierung anhand vollkommenaus der Luft gegriffender Werte
Das ist meiner Meinung nach DER Punkt! Rückwirkende Gesetzgebung. Oder anders ausgedrückt: Fehlender Bestandschutz!
Es spricht gegen mein Rechtsverständnis, dass etwas was vor Jahren der Gesetzgebung entsprach, auf einmal nicht mehr zulässig ist. Egal ob Lärm- oder Abgaswerte.
Warum auch? Die alten "umweltfeindlichen" Fahrzeuge werden doch mit den Jahren immer weniger. Die wenigen Fahrzeuge die noch bleiben sind i.d.R. in Liebhaberhand. Die wissen ihr geliebtes Material eh schonend zu behandeln.
Oder sie kommen nach Afrika oder in den Osten. Prima für die CO2 Bilanz in Deutschland! Das Klima macht ja Halt an den Grenzen. 
Aber neu ist das Thema ja nicht. Ich sag nur Verbot für gewisse Diesel in "Umweltzonen". Das ist Enteignung!
Die Liste könnte ich fortsetzen bis zum 
In unserer Zeitung fand ich kürzlich einen Artikel über einen älteren Herrn. Er musste seinen alten, geliebten Kachelofen außer Betrieb setzten. Entspricht nicht mehr den jetzt gültigen Abgasregeln! Er hatte ihn als junger Mann eigenhändig in sein damals neu errichtetes Haus eingebaut. Mir kamen da fast die Tränen!
Was soll das? Soll der Rentner zur Bank und einen Kredit aufnehmen? Für einen neuen Ofen? Laufzeit 30 Jahre? Er wäre dann 106.
.
Noch ein Stichwort? Pflanzenöl im Auto. War der Hit, weil ja soooo umweltfreundlich. Frittensprit war befreit von der Mineralölsteuer. Viele Umweltbewusste ließen ihre Diesel umbauen. Wissend, dass sie, falls es sich um einen Neuwagen handelt, sämtliche Garantieansprüche verlieren. 2008 war man dann der Meinung, man könnte diese Menschen jetzt doch noch schröpfen.
Zitat:
Seit dem Jahr 2008 wird der Kraftstoff Pflanzenöl für das Auto besteuert. Aus diesem Grund dürfen Sie kein Salatöl aus dem Supermarkt verwenden. Tun Sie dies doch, können Sie wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Pflanzenöl (Pöl) tanken: Welcher Preis fällt an?
Lange Zeit konnten Verbraucher, die Pflanzenöl tanken, vom günstigen Kraftstoffpreis profitieren. Doch seit Januar 2008 wurde der Steuersatz für Pöl gemäß dem neuen Energiesteuergesetz sukzessive angehoben. Seit 2012 liegt der Steuersatz bei 45 Cent pro Liter. Für normalen Dieselkraftstoff fallen 47,04 Cent pro Liter an. Der Preisvorteil beim Pflanzenöl nimmt damit ab.
Quelle:Pflanzenöl (Pöl) tanken - Alternative für Dieselfahrzeuge? (bussgeldrechner.org)
Jürgen