Beiträge von Zeferl

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KawasakiS NRW 12.07. Duisburg-Rheinhausen (Details folgen)

Ausfahrten 2025:

Treffen 2025: 26. - 29.6.: Neuhof | 25. - 27.7.: Nittendorf (Oberpfalz) | Sammlung 2025

    Meine diversen TÜVler, seit Jahren,

    erkennen genau was eigentlich eingetragen werden müßte. Sie sagen nichts.

    Kürzlich Einer, der war Spezialist.

    Ich hab sicher mehr als ein Dutzend, eher zwei, Veränderungen, die man eintragen können/müßte.

    Ich gehe davon aus, dass die alle wissen was wirklich relevant ist und was nach Gesetzesbuchstaben eigentlich sein müßte.

    30 Jahre alte Bremsleitungen ok, neue Spiegler Stahflex eintragungsbedürftig?

    Ich hoffe auf Vernunft, und meine bisherigen Gerichtsauftritte sagen mir dass es die auch gibt.

    20 Jahre öffentlicher Dienst mit privatrechtlichen Angelegenheiten bringen schon ein bißchen Erfahrung.

    Das ist doch nix gewerbliches,

    und ich hatte von Ronny schon mal ne Liste, was er da so macht, ist sehr viel.......

    Ist sicher von Motor zu Motor verschieden.

    Und wenn man nur ganz grob nachkalkuliert, ist wie bei mir mit den Armaturen, 2,50 bis 3€ Stundenlohn.....................

    Der Dämpfer hinten hat meist Spiel, man hört auch dass die Neuen schon Spiel haben.

    Die Einen schnippeln Shampooflaschenwände rein, ich Stücke vom Motorradschlauch.

    Beim nächsten Reifenwechsel mal drauf achten.

    Da stimmt doch was grundsätzlich nicht???!!!

    Vorgestern kommentarlos ausgetragen, nun steht drin:

    Bereifung gemäß ECE R75***

    Der Rest interessiere ihn nicht, so der TÜV (Abnahmespezialist).

    ADAC:

    "Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998

    und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Diese gibt Auskunft über die wichtigsten Daten des Reifens.

    Innerhalb dieser Information sind die für den Motorradfahrer relevanten Angaben zusammengestellt.

    Die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Flanke wie z.B. Herstellername und Reifentyp"

    Ich gehe davon aus, dass damit der Reifen montiert werden kann, den der Hersteller dazu frei gibt - Reifenfreigabe.

    "......am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig...."

    (Ausser bei Reifenbindung, die sei Blödsinn, so der TÜV).

    "...Beim Motorrad ist Mischbereifung (verschiedene Hersteller, unterschiedliche Typen einer Marke etc.) grundsätzlich erlaubt...."

    Auch wenn Hersteller dies grundsätzlich anders suggerieren.

    Ob es sinnvoll ist, steht auf gaaanz anderem Papier....