"...........Eine Leistungsminderung oder -Steigerung von fünf Prozent liegt innerhalb des Toleranzbereichs und ist nicht eintragungspflichtig....."
Dazu kommt, hier mal positiv, dass Herstellerangaben zur Leistung oft übertrieben sind.
Bei den 750er Zephyren sind es 62 statt 72 PS bei den C`s und 64 statt 76 bei der C5 und den D.
Noch dazu kommt, dass die Leistung bei einer gewissen Drehzahl eingetragen ist,
ab der meine erst so richtig Leistung zeigt.
Der TÜV kann das aber auch anders sehen, als mögliche Leistung.
Ich bin da kürzlich durch das Prozedere durch.
".....Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen...."
Und bei den Bj. danach kann man irgenwelche geeignete (!) Anlagen mit e-Nummer anbauen, sofern der TÜV...................
Das hab ich gemacht.