Das ist schon lang erlaubt, die Hersteller versuchen das natürlich anders zu vermitteln.
Klar sind die alten Maschinen mit nur einem Fabrikat homologiert, bei neueren Zulassungen soll das anders sein.
Aber: Wenn eine Fabrikatsbindung eingetragen ist, muss es der Gutachter erst austragen!
"..Um eine Reifenfabrikatsbindung austragen zu lassen, benötigen Sie ein Gutachten einer Prüfstelle (TÜV, KÜS etc.) für die nicht-eingetragenen Reifen, das bestätigt, dass sie im Fahrzeug verbaut werden können. Anschließend müssen Sie mit diesem Gutachten und dem Fahrzeug zur Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) fahren, um die Änderung in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen. .."
Der TÜV möchte dazu auf eine Herstellerfreigabe zurückgreifen können!!! Die gibt es für meinen Fall.
Weil das z.B. meiner meiner ZL NOCH nicht eingetragen ist, könnte es max. eine Ordnungswidrigkeit sein,
der Polizei ist aber bekannt, dass grundsätzlich verschiedene Fabrikate gefahren werden dürfen (Aussage TÜV).