Austragen und fertig - Das ist das Optimum!
Zur Info, sollte man einmal gelesen haben:
Betriebserlaubnis erlischt:
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt laut § 19 Abs. 2 StVZO nur dann durch eine willentliche (absichtliche) bauliche Veränderung, wenn mindestens eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist: [1, 2]
- Änderung der Fahrzeugart (zum Beispiel den Umbau eines Transporters zum Wohnmobil)
- Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (zum Beispiel durch unsachgemäße Eingriffe an Bremsen, Reifen oder am Fahrwerk)
- Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens (zum Beispiel durch Manipulation der Auspuffanlage oder das Entfernen von Filterelementen)
Zwangsstilllegung oder Zwangsabmeldung des KFZ, Gründe:
(https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/)
wenn die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde (aber Frist)
wenn das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurde (aber Frist)
wenn kein TÜV vorhanden ist (aber Frist)
wenn die Beiträge der Versicherung nicht bezahlt wurden und daher kein Versicherungsschutz besteht (aber Frist)
Die Polizei zieht bei akuter Gefahr die Kennzeichen vor Ort ein. (Akute Gefahr ist keine theoretische Gefahr)
Wegfall des Versicherungsschutzes:
Zahlungsverzug bei Prämien (aber Frist)
Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens
Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässigem Handeln kann der Versicherer seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 VVG). (In manchen Verträgen – z. B. in der Hausrat- oder Vollkasko – ist der Einwand der groben Fahrlässigkeit mittlerweile mitversichert)
Verletzung von Obliegenheiten (aus dem Vertrag)
Arglistige Täuschung / Verletzung der Anzeigepflicht
Wegfall der Voraussetzungen (im Vertrag)