nachdem ich das Prozedere schon durch habe:
wenn du abnahmepflichte Komponenten am Fahrzeug verbaut hast welche nicht eingetragen sind ist damit automatisch die BE erloschen - diese muss im Rahmen einer Eintragung §19(3) bzw. §21 wiedererlangt werden.
Erst nach Wiedererlangen der Betriebserlaubnis darf eine HU durchgeführt werden - denn hier wird ja geprüft ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und die gültigen Bestimmungen erfüllt ( was ja mit erloschener BE nicht der Fall ist)
Wenn beides erfüllt ist kann ein abgemeldetes Fahrzeug wieder angemeldet werden.
Deswegen wird in der Umbauszene gern mit den 2 Jahren getrickst - karre frisch getüvt umbauen und schauen dass du innerhalb der 2 Jahre fertig wirst! somit ist es nur eine "einfache" Abnahme einer Fahrzeugänderung ohne HU 
Alternative B: lass dir Zeit - melde die Kiste ggf. ab und bring sie danach zum TÜV. Die klemmen dann gegen kleines ne Rote Nummer dran und machen HU & Eintragung in einem! Dann zum Amt und Spaß haben!
und ein Tipp: plane deinen Umbau mal grob durch und beziehe dann gleich den Graukittel mit ein - macht nen guten Eindruck und du weißt gleich was geht, was nicht und wie dein Prüfer das gern hätte! Spart Kosten und Ärger auf beiden Seiten 
@ Jan: NUR 2 Seiten ? 