Wenn du eine Zulassung nach StVzO: Reifen muss generell eingetragen werden! Sollte es seitens der hersteller ne Freigabe/unbedenklichjeitsbescheinigung geben kann diese als Entscheidungshilfe für den TÜV hinzugezogen werden. Is aber Do oder Do ne einzelabnahme.....
Hast du ne Zulassung nach EG : fahr was du willst solange größe / traglast / Geschwindigkeits Dextrose passen.
Ja jch weiß .... raubrittertum lässt grüßen!