Rennleitung und Tüv bekommen Software wo alle Reifen drinstehn die ab Werk waren.Für nachträglich eingetragene Dinge sollte man sich unbedingt ne Kopie der alten Papiere aufheben.Desweiteren gilt die EU Regelung(wegfall Fabrikatsbindung) nicht für Motorräder und auch nicht für PKW wenn sie reine ZR Reifen eingetragen haben.Man darf sich da nicht täuschen lassen. Mrkenbindung kann dir nur der Tüv austragen. Macht allerdings nicht jeder.
Gruß EARL