Beiträge von muskelkater

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KawasakiS NRW 16.08. LÜNEN

Ausfahrten 2025:

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Seit 1.1. notwendig: Anleitung zum Austragen der Reifenmarken- und -modellbindung

    Zitat


    Soweit alles korrekt. Nur leider zählt für denjenigen, der Dir dann eine verbrät, wenn Du zwischendurch bist auch die aktuelle Rechtsprechung. Diese wiederum sieht auch das Zwischendurchfahren auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in einer Richtung als Rechts überholen.

    Versteh nicht, was du meinst...?

    MfG

    Zitat


    Das "Vorbei- bzw Zwischendurchschlängeln" stellt rechtlich klar ein Rechts überholen dar, was auch innerhalb geschlossener Ortschaften nicht erlaubt ist und mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird.

    Das stimmt so nicht ganz.

    Zitat

    §7 StVO (2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Der Abs. 2 bezieht sich zwar nicht eindeutig darauf, gilt aber auch.
    Weiter:

    Zitat

    StVO §5 (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

    Da wirds dann langsam kritisch mit der Legalität fürs Durchschlängeln, denn der nötige Seitenabstand ist nicht gegeben und sich so bald wie möglich wieder rechts einordnen ist auch nicht ohne Probleme möglich.

    Das Rechtsüberholen ist auch innerorts (wo rechts schneller als links gefahren werden darf) verboten, aber dadurch definiert, dass man nur dann rechts überholt, wenn man auf der linken Spur fährt, auf die rechte wechselt um ein oder mehrere Fahrzeuge zu überholen und anschließend wieder auf die linke Spur wechselt.
    Leider finde ich den dazu passenden Paragraphen nicht. Ich dachte, das steht in §5 oder §7. Tuts aber leider nicht.

    Zitat


    UND: Nein, es gibt keine Ausnahme für Roller, Mofas oder ähnliches. Die StVO gilt in diesem Fall für alle Verkehrsteilnehmer.

    Das ist falsch.

    Zitat

    StV §5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    So seh ich das jedenfalls. Bin ja auch nur ein Laie.

    StVO §5
    StVO §7

    MfG

    Die gedrosselte 550er darfste mit Mischreifen fahren. Die Offene nicht. Hab da irgendwo nen Dokument zu rumfliegen.

    Obs sinnvoll ist ist halt die Frage. Weiß ja nicht, wie sich der Dämon fährt. Is nur doof, wenn der eine deutlich weniger Haftung hat als der andere, grob gesagt.

    MfG

    Das könnte das Steuerlager sein. Stell sie auf den Hauptständer, entlaste das Vorderrad und bewege die Gabel nach vorne und hinten. So lässt sich prüfen, ob das Steuerlager Spiel hat. Wenns so ist, dann korrekt einstellen (Hakenschlüssel notwendig, wenn ich mich nicht irre).

    Wenns das nicht ist, könnte es auch die Gabel sein. Also Maschine mit gezogener Vorderradbremse vor und zurückschieben, an den Staubkappen mit den Fingern tasten, ob Spiel drin ist. Wenn ja, dann musste die Gabel demontieren und die Führungen erneuern.

    Poste mal deine Ergebnisse. Es gibt auch noch andere Fehlerquellen, aber das ist alles weniger wahrscheinlich.

    MfG

    Glaub ich dir! Ich hab nur 6 Wochen täglich mit dem Zeugs gearbeitet und programmiert hab ich garnicht! :)
    Aber ich vermute, mit den Grundbefehlen kommt man dann nicht weit, oder?

    MfG

    Ideen hab ich auch sauviele. Spannend fänd ich mal Ergebnisse! ;)

    Btw: selbst wenn du nen Prog schreibst müssen die das umarbeiten, weil es unterschiedliche Steuerungen gibt. Und da sind natürlich die Befehle anders.

    MfG